Aufgaben

 Zu den Aufgaben der Gesellschaft gehören u.a.

  • das Gespräch zwischen Wissenschaftlern, Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens und der Wirtschaft zu fördern;
  • Wissen und Erfahrungen dieser Bereiche für die Allgemeinheit nutzbar zu machen;
  • den wissenschaftlich - technischen Nachwuchs der Karlsruher Hochschulen zu fördern durch Vergabe von Stipendien und Preisen an Wissenschaftler und Studierende für besondere wissenschaftliche Leistungen und Studienleistungen;
  • die Kontakte mit in - und ausländischen Wissenschaftlern/Innen zu pflegen;
  • den Aufenthalt von ausländischen Wissenschaftlern/Innen und Studenten/Innen in Deutschland zu fördern
  • den Aufenthalt von deutschen Wissenschaftlern/Innen und Studenten/Innen im Ausland zu unterstützen;
  • den Betrieb des Gastdozentenhauses "Heinrich Hertz" durch regelmäßige Zuschüsse (1966 -2015) zu fördern.

 

Die Heinrich-Hertz-Gesellschaft bietet ihren Mitgliedern die Möglichkeit:

  • an  ihren ca. 10 Vortragsveranstaltungen pro Jahr  mit den von ihr ausgewählten Referentinnen und Referenten zu aktuellen Themen teilzunehmen (neben  Besuchen von Galerien, Museen, Wirtschafts- und Wissenschaftseinrichtungen, die von ihr organisiert werden),
  • die Leistungen und Dienste des Gastdozentenhauses für dienstliche, geschäftliche und private Zwecke zu nutzen (z.B. Veranstaltungen, Tagungen, Seminare, Besprechungen, Familienfeiern).

 

Die MITGLIEDSCHAFT

wird erworben auf Vorschlag von Mitgliedern und/oder nach Antragstellung an die Heinrich-Hertz-Gesellschaft durch Entscheidung des Vorstandes.

Der jährliche Mitgliedsbeitrag ist steuerlich absetzbar.

Er beträgt für Einzelmitglieder 130 Euro, für Firmenmitglieder mindestens 260,00 Euro.

Nach Ablauf des jeweils laufenden Jahres erhalten die Mitglieder eine Zuwendungsbestätigung.

Die Mitglieder können gerne Gäste mitbringen.

ORT der Vortragsveranstaltungen:

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Gastdozentenhaus "Heinrich Hertz", Engesserstr. 3 (KIT, Campus Süd).

Unsere Vorträge beginnen jeweils um 18.30 Uhr, wenn im Programm nichts anderes angegeben ist oder wenn sich aus den Einladungen in den Rundschreiben der Gesellschaft nichts anderes ergibt.